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Honorar

Honorar

Unsere Aufwendungen verrechnen wir nach Zeitaufwand. Der übliche Stundenansatz beträgt aktuell CHF 250.– (exkl. MwSt. und Spesen). Im Rahmen des Erstgespräches werden wir mit Ihnen eine entsprechende Honorarvereinbarung treffen.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so raten wir noch vor dem ersten Gespräch mit uns, mit Ihrer Versicherung Kontakt aufzunehmen und Ihren Fall dort anzumelden. Dadurch erlangen Sie Klarheit, ob und welche Kosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

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